
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Wir besprechen mit Ihnen, welche Bereiche Ihre Rechtsschutzversicherung wirklich abdecken muss.
RECHTS-
SCHUTZVERSICHERUNG
Wir besprechen mit Ihnen, welche Bereiche Ihre Rechtsschutzversicherung wirklich abdecken muss.
#VUMAK Kunden berichten:
DAS WICHTIGSTE ZUR RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG IN KÜRZE
LEISTUNGEN EINER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Eine private Rechtsschutzversicherung deckt nicht alle Themengebiete ab. Vermieter benötigen beispielsweise eine eigene Rechtsschutzversicherung für Streitigkeiten rund um die Mietsache. Hausbau, Erbschaftsstreitigkeiten oder Scheidung sind in der Regel ausgeschlossen. Die meisten Rechtsschutzversicherungen decken betriebliche Kündigungen und die Prozessführung für eigene Schadenersatzansprüche ab.
Für diese Kosten kommt die Rechtsschutzversicherung in der Regel auf:
Anwaltskosten
Kostenlose Erstberatung
Gerichtskosten
Erstattungspflichtige Kosten der Gegenseite
Kaution
Kosten für Gutachter und Zeugen
Achtung: Bei einer Niederlage vor Gericht übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung nur die Prozesskosten der Gegenseite, wenn Sie zu deren Zahlung verpflichtet wurden. Den Schadenersatz müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen.
VERSICHERTE RECHTSGEBIETE
Eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht ansatzweise alle Rechtsbereiche ab. Sie basteln sich den für Sie relevanten Versicherungsschutz üblicherweise mit einem Baukastensystem zusammen. Achten Sie darauf, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Themen Arbeit, Verkehr, Ordnungswidrigkeiten und Opfer-Rechtsschutz in ausreichendem Umfang einschließt und Widerspruchsverfahren im Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrecht mitträgt.
TARIFBEDINGUNGEN UND ANSCHLÜSSE
DER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Ehepartner, Kinder und teilweise weitere Personen im gleichen Haushalt, sind mitversichert. Den Rechtsschutz genießen sogar volljährige Kinder im Elternhaus sowie eigene Kinder außerhalb des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers, sofern sie noch keinen Beruf ausüben.
Für juristische Streitigkeiten, die bereits vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung bestanden, besteht kein Versicherungsschutz. Die Ursache für den Rechtsstreit darf erst nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn eintreten. Einige moderne Tarife beinhalten eine Klausel mit dem Titel „Verzicht der Einrede der Vorvertraglichkeit“. Diese Klausel deckt Rechtsstreitigkeiten ab, die aus Verträgen entstehen, die älter als fünf Jahre sind.
Zudem lehnen viele Rechtsschutzversicherungen die Kostenübernahme ab, wenn die Erfolgsaussichten gering sind. Vorsätzlich begangene Straftaten werden ebenfalls abgelehnt. Beleidigungen, gefährliche und schwere Körperverletzung, Nötigung, Stalking, Diebstahl, Raub, Mord und Totschlag sind Straftaten, bei denen ein Vorsatz gegeben ist. Gerade in den günstigen Rechtsschutztarifen wird das Straf- und Vertragsrecht generell ausgeklammert und die Versicherung springt nur bei Auseinandersetzungen im Rahmen des Zivilrechts ein. Halte- und Parkverstöße sind selbst bei Tarifen mit Verkehrs-Rechtsschutz meist ausgeschlossen. Wer vor dem Verfassungsgericht oder einem internationalen Gerichtshof klagen möchte, darf nicht auf seinen Rechtsschutzversicherer zählen. Selbstständige und Freiberufler, denen Schadenersatzansprüche wegen Fehlern bei der Berufsausübung angelastet werden, benötigen zu deren Abwehr eine Berufshaftpflichtversicherung. Überhaupt ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen nicht vorgesehen. Dafür ist die Haftpflichtversicherung zuständig.
Bei allen Sachlagen, die mit Baumaßnahmen zusammenhängen, also von einem Finanzierungsstreit mit der Hausbank bis zu Problemen bei der Baugenehmigung, hält sich die Rechtsschutzversicherung raus. Gleiches gilt für Erbschaft, Scheidung und Auseinandersetzungen zwischen zwei Personen, die sich eine Rechtsschutzversicherung teilen. Für Rechtsstreitigkeiten mit Mietern, Vermietern oder in Grundstücksangelegenheiten benötigen Sie ein entsprechendes Modul. Dass Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer nicht von der Rechtsschutzversicherung bezahlt werden, klingt logisch.
Juristische Probleme im Ausland sind bei vielen Versicherern gemäß Tarifbedingungen teilweise abgedeckt. Hier unterscheiden sich die versicherten Regionen und sind meist an die Dauer des Auslandsaufenthalts gekoppelt. Die meisten Rechtsschutzversicherungen beinhalten zumindest Versicherungsschutz für das europäische Ausland, wenn der Aufenthalt nicht länger als sechs Wochen dauert.
Holen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung bei sich anbahnenden Rechtsfällen frühzeitig ins Boot. Denn für die Durchsetzung Ihrer Interessen auf Kosten des Versicherers benötigen Sie dessen Zustimmung, Deckungszusage genannt. Ansonsten bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Erkundigen Sie sich gerne vorab bei einem Rechtsanwalt nach den Möglichkeiten – das erste Mandantengespräch ist auf rein informeller Natur, häufig unverbindlich und kostenlos. Zumindest, wenn Sie mit einem Rechtsanwalt sprechen, den Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung vermittelt. Achten Sie darauf, dass die Vertragsbedingungen einen Stichentscheid akzeptieren. Dann darf Ihr Anwalt im Fall einer abgelehnten Kostenübernahme durch den Versicherer eine begründete Stellungnahme einreichen. Mit etwas Glück schwenkt die Rechtsschutzversicherung zu Ihren Gunsten um. Falls nicht, trägt sie immerhin die Kosten der anwaltlichen Stellungnahme.
KOSTEN, SELBSBEHALT UND DECKUNG
EINER RECHTSVERSICHERUNG
Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung richten sich nach dem gewählten Tarifumfang. Wählen Sie nur das Minimum an versicherten Rechtsgebieten, gibt es günstige Tarife ab zirka 200 Euro im Jahr. Allerdings ist das nicht unbedingt das geeignete Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre persönlichen Lebensumstände und rechtlichen Risiken.
Die Deckungssumme der Rechtsschutzversicherung ist im Regelfall so hoch, dass normale Auseinandersetzungen locker abgedeckt sind. Es kann jedoch sein, dass nur für eine begrenzte Anzahl an Fällen pro Jahr Rechtsschutz besteht, dass der Selbstbehalt oder die Versicherungsprämie nach Abschluss eines Schadensfalles steigt.
Die Selbstbeteiligung gilt in der Regel pro Fall. Erteilt die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für einen Fall, übernimmt sie die anfallenden Kosten gemäß Vereinbarung abzüglich der Höhe des Selbstbehalts. Entscheidet das Gericht zu Ihren Gunsten, aber die Gegenpartei legt Berufung ein, haben Sie die folgenden Anwalts- und Gerichtskosten nicht zu verantworten. Ein von der Gegenseite initiiertes Folgeverfahren gilt noch als der gleiche Fall. Haben Sie verloren und möchten in die nächste Instanz gehen, benötigen Sie für diesen nun neuen Fall eine erneute Deckungszusage.
Vergewissern Sie sich bei einem Vergleich der Rechtsschutzversicherungen, dass sich die Selbstbeteiligung in der Police der in Betracht kommenden Anbieter auf wenige Hundert Euro beschränkt und pro Fall ausgewiesen ist. Bezieht sich die Selbstbeteiligung nämlich auf „pro Leistung“, müssen Sie mit weitaus höheren Kosten pro Fall rechnen, die sich in Unzufriedenheit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung äußern und möglicherweise in juristische Querelen mit derselben münden.
Der Selbstbehalt kann je nach Vertragsbedingungen steigen oder sinken. Haben Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nach einigen Jahren noch nie in Anspruch genommen, sehen viele Tarife eine Senkung der Selbstbeteiligung wegen Schadensfreiheit vor. Benötigen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung hingegen öfters, sehen viele Tarife mit gestaffelter Selbstbeteiligung für die nächste juristische Auseinandersetzung innerhalb einer bestimmten Zeit eine Verdopplung oder zumindest eine deutliche Erhöhung des Selbstbehalts vor. Haben Sie vor, regelmäßig vor Gericht zu ziehen, wird Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen entweder bald kündigen oder ziemlich teuer für Sie.
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG:
VERGLEICH UND BERATUNG
Welche Rechtsgebiete müssen Sie persönlich wirklich versichern? Welche Selbstbeteiligung ist ratsam? Reicht die Versicherungssumme aus? Welche Fallstricke verstecken sich in den Konditionen der einzelnen Anbieter? Für eine Rechtsschutzversicherung ist eine Beratung mit persönlicher Note sinnvoll. Ihre Versicherungsmakler der VUMAK GmbH kennen die Tarife aller Rechtsschutzversicherungen und führen einen Vergleich der Anbieter durch, die auf Ihre individuellen Absicherungsrisiken abgestimmt ist.
Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lohnt sich ein Vergleich mit ausgiebiger, individueller Beratung. Damit Sie keine schlaflosen Nächte verbringen müssen, sollten Sie unerwartet in einen Rechtsstreit geraten, steht Ihnen unser kompetentes Team mit unserem umfassenden Service gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns am besten telefonisch unter +49 (0) 89/ 88 98 76 73. Oder vereinbaren Sie direkt eine unkomplizierte Online-Beratung mit Ihrem unabhängigen Versicherungsmakler der VUMAK GmbH! Auf welchem Weg auch immer – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Tel.: 089 88 98 76 73
HÄUFIGE FRAGEN (FAQ)
ZUR RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, aber nicht notwendig. Sie kommt für Kosten auf, die bei Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich anfallen. Diese Rechtsfälle dürfen nicht mutwillig herbeigeführt worden sein und müssen Aussicht auf Erfolg haben. Häufige Fälle, bei denen die Rechtsschutzversicherung tätig wird, sind Schadenersatzforderungen des Versicherungsnehmers, Bußgeldverfahren (meist im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr), arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen wie eine Kündigung, sowie Zwist mit Behörden wie dem Finanzamt oder Sozialkassen.
Eine Rechtsschutzversicherung deckt üblicherweise nur Rechtsstreitigkeiten ab, deren Ursache erst nach Vertragsbeginn aufgetreten sind. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sehen meist eine zusätzliche Wartezeit von drei Monaten für etliche Teilbereiche vor. Das heißt: Reichen Sie einen Monat nach Unterzeichnung Ihres Versicherungsvertrags Klage gegen Ihren Nachbarn ein, wird die Rechtsschutzversicherung aufgrund der Wartezeit ihre Deckungszusage verweigern und Sie in diesem Prozess nicht unterstützen.
Steuerrechtliche Angelegenheiten, die vor einem ausländischen Gericht verhandelt werden, sind in einer privaten Rechtsschutzpolice ausgeschlossen. Davon abgesehen springen die meisten Rechtsschutzversicherungen ein, wenn ein versicherter Rechtsfall im Ausland auftritt. Je nach Tarif und Anbieter unterscheidet sich der Umfang des Auslandschutzes. Viele Rechtsschutzversicherer beschränken ihre Leistung auf Europa und legen ein Zeitlimit fest. Häufig darf der Auslandsaufenthalt maximal sechs Monate betragen, wenn die Versicherung eingreifen soll.
Damit die Rechtsschutzversicherung Ihre Kosten übernimmt, schildern Sie (oder Ihr Anwalt) ihr den Fall schriftlich unter Einreichung relevanter Unterlagen in Kopie. Die Versicherung muss Ihr Anliegen innerhalb von drei Wochen zusagen oder ablehnen. Hält sie die Frist nicht ein, muss die Rechtsschutzversicherung Ihnen den dadurch entstandenen Verzugsschaden ersetzen.
Erteilt die Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage, sollte Ihr Anwalt eine begründete Stellungnahme abgeben, in der er die Siegchancen als sehr hoch einschätzt. Ist in Ihren Vertragsbedingungen ein Stichentscheid festgelegt, ist die Versicherung dazu verpflichtet, das Honorar des Anwalts für diese Stellungnahme abzugelten. Fehlt eine entsprechende Klausel in Ihrem Vertrag, erklären sich viele Rechtsanwälte zu einer kostenlosen Abgabe dieser Stellungnahme bereit – schließlich profitieren sie bei Deckungszusage von einem lukrativen Mandat.
Normale Rechtsschutzversicherungen decken Taten, die das Strafrecht berühren, nur ab, wenn sie versehentlich begangen worden sind. Handelt der Versicherungsnehmer vorsätzlich kriminell, greift der Standard-Rechtsschutz nicht. Viele günstige Rechtsschutzpolicen schließen die Kostenübernahme bereits aus, wenn dem Versicherungsnehmer Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Absichtliche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind im normalen Rechtsschutz-Tarif meistens auch nicht gedeckt. Bei entsprechendem Risiko sind die meisten Tarife um Zusatzbausteine wie Verkehrsrecht und Spezial-Strafrecht erweiterbar. Wobei Straftaten, die vorsätzlich begangen werden (Diebstahl, Raub, Mord) nie abgedeckt werden. Der große Unterschied zwischen dem normalen und dem erweiterten Strafrechtsschutz liegt darin, dass die Versicherung mit erweitertem Strafrechtsschutz die Kostenübernahme nur dann verweigert, wenn das Gericht abschließend eine Vorsätzlichkeit attestiert. Beim üblichen Strafrechtsschutz genügt bereits die Unterstellung auf Vorsatz seitens des Klägers, um den Versicherungsschutz aufzuheben, da die Versicherung die Vorwürfe nicht nachprüft.
Juristische Personen, Geschäftsführer, Freiberufler und Selbstständige sollten ihre berufliche oder betriebliche Rechtsschutzversicherung unter Umständen um Strafrechtsbereiche wie Verdacht der Steuerhinterziehung, illegale Beschäftigung oder Umweltverschmutzung erweitern.
Mietrechtsschutz gehört nicht zu den Standard-Leistungen einer Rechtsschutzversicherung, sondern muss über einen zusätzlichen Vertragsbaustein abgesichert werden. Auseinandersetzungen im Mietrecht drehen sich häufig um die Betriebskostenabrechnung, Eigenbedarfsklagen, Mieterhöhungen, ungerechtfertigte Abmahnungen oder Kündigungen.
Eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter kann häufig als Zusatzbaustein einer Wohngebäudeversicherung oder einer Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer abgeschlossen werden. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten ihre Rechte absichern.
Die meisten Rechtsschutzpolicen haben erst einmal keine begrenzte Anzahl an abgedeckten Klagen. Allerdings können die Versicherer von ihrem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn ein Versicherungsnehmer sich als besonders klagefreudig erweist. Zudem erteilen sie nur bei hohen Erfolgsaussichten eine Deckungszusage. Da die meisten Versicherten auf Vertragsoptionen mit Selbstbehalt zurückgreifen, ist eine Klageflut auch mit Rechtsschutzversicherung ein kostspieliges Unterfangen. Oft erhöht sich die Selbstbeteiligung nach Inanspruchnahme der Versicherung für einen längeren Zeitraum beträchtlich, wenn der nächste Rechtsfall eintritt.
Rechtsschutzversicherungen beginnen ab zirka 200 Euro Versicherungsprämie im Jahr. Die Kosten sind allerdings sehr stark vom gewählten Leistungsumfang, der Versicherungssumme, den Vertragsfreiheiten (z. B. freie Wahl des Anwalts) und der Höhe der Selbstbeteiligung abhängig.
Bei vielen Rechtsschutzpolicen dürfen Sie Ihren Anwalt frei auswählen. Beachten Sie mögliche vertragliche Höchstsummen für das Stundenhonorar oder die gesamten Anwaltskosten. Viele Rechtsschutzversicherungen verfügen über ein Netzwerk an versicherungsnahen Rechtsanwälten, die aus verschiedenen Gründen eine gute erste Wahl sind. Beispielsweise erteilt die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage für die Prozesskosten tendenziell leichter, wenn ein hausnaher Anwalt die Erfolgsaussichten entsprechend einschätzt.
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