PRIVATE
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Worauf es bei einer Privathaftpflichtversicherung wirklich ankommt und welche Risiken sie abdeckt – wir finden gemeinsam die richtige private Haftpflichtversicherung für Sie:
Übernahme von Schadenersatzansprüchen und Abwehr unberechtigter Forderungen.
Unabhängiger Vergleich aller Haftpflichtversicherer.
Wir beraten Sie individuell und persönlich.
Wir erläutern Ihnen das Preis-Leistungs-Verhältnis Ihrer Privathaftpflichtversicherung.
PRIVATE
HAFTPFLICHT-
VERSICHERUNG
Worauf es bei einer Privathaftpflichtversicherung wirklich ankommt und welche Risiken sie abdeckt – wir finden gemeinsam die richtige private Haftpflichtversicherung für Sie:
Übernahme von Schadenersatzansprüchen und Abwehr unberechtigter Forderungen.
Unabhängiger Vergleich aller Haftpflichtversicherer.
Wir beraten Sie individuell und persönlich.
Wir erläutern Ihnen das Preis-Leistungs-Verhältnis Ihrer Privathaftpflichtversicherung.
#VUMAK Kunden berichten:
DAS WICHTIGSTE ZUR PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG IN KÜRZE
LEISTUNGEN EINER PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab.
Ein umgestoßenes Glas Rotwein auf dem Teppich bei Freunden, heruntergefallene Zigarettenasche als Brandauslöser, ein versehentlich im Schwimmbad versenktes Smartphone des Nachbarn oder das Zusammenstoßen mit einem Fußgänger beim Radfahren solche Auswirkungen haben kann – man mag kaum glauben, dass sich diese typischen Schadensfälle aus der Praxis nicht selten schnell auf mehrere tausend Euro summieren.
Und wer anderen Schaden zufügt, ist laut Gesetz verpflichtet, diesen zu ersetzen – unbegrenzt ein Leben lang!
Eine Privathaftpflichtversicherung ist nicht dazu da, dass sich der Geschädigte bereichert. Das bezahlt die private Haftpflichtversicherung bei Übernahme des Schadens:
Bei Personenschäden deckt sie die Rechnungen für Ärzte und Krankenhaus. Hinzu kommen die Kosten für die Schmerzlinderung, also Therapie und Medikamente. Außerdem gleicht die Privathaftpflichtversicherung bei Personenschäden berufliche Nachteile oder bleibende Schäden aus, deckt die Kosten für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und notwendige Zusatzkosten, beispielsweise für eine Pflegekraft. Auch Schmerzensgeld wird gezahlt.
Bei Sachschäden zahlt die Versicherung die Reparatur, gegebenenfalls samt Aufschlag für die Wertminderung. Darunter fallen übrigens auch Mietsachschäden an Böden, Einbauküche, Bad- und Sanitäreinrichtung.
Bei einem Totalschaden erstattet sie den Zeitwert des versicherten Gegenstands. Darunter wird der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Qualität unter Berücksichtigung von Abnutzung und Alter verstanden. Haben Sie sich von Bekannten ein Fahrrad geliehen und bauen damit einen Unfall, bekommt der Geschädigte also nicht so viel Geld, dass er sich ein neues High-End-Rad kaufen kann, sondern eine Summe, die dem Wert seines Fahrrads vor der Sachbeschädigung entspricht.
Gut, dass sich diese Gefahren des täglichen Lebens durch eine Privathaftpflicht einfach und kostengünstig absichern lassen. Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie als Versicherungsnehmer schuldhaft aus Leichtsinn oder versehentlich verursachen. Selbst bei grober Fahrlässigkeit greift die Privathaftpflichtversicherung. Lediglich die Übernahme von absichtlich verursachten Schäden ist ausgeschlossen.
Die private Haftpflichtversicherung erstreckt sich nur auf den privaten Lebensbereich. Im Familientarif sind Lebenspartner im gemeinsamen Wohnraum sowie Kinder bis zu Beginn einer Ausbildung nach der Schule eingeschlossen. Für gewissen Personengruppen sind zusätzliche Formen der Haftpflichtversicherung als Ergänzung notwendig:
PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
VERGLEICH UND BERATUNG
Private Haftpflichtversicherungen unterscheiden sich in ihrem Leistungsumfang beträchtlich. Der Versicherungscheck der VUMAK GmbH umfasst eine gründliche Inspektion Ihres Versicherungsschutzes. Mit uns haben Sie einen sachkundigen Partner, der sie anbieterunabhängig durch den Versicherungsdschungel lotst. Wir nehmen für Sie sämtliche frei verfügbaren Tarife auf dem Markt unter die Lupe und ziehen einen Vergleich für Privathaftpflichtversicherungen, der die Anbieter herausfiltert, deren Angebote auf Ihre Bedürfnisse und Risiken zugeschnitten sind.
Einige Anbieter senken die Versicherungsprämie durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung geringfügig. Diese Selbstbeteiligung liegt oft zwischen 50 und 500 Euro. Bei einer Privathaftpflichtversicherung lohnt sich eine Selbstbeteiligung so gut wie nie, um Kosten zu sparen. Mit Beiträgen zwischen 40 und 100 Euro pro Jahr reißt die private Haftpflichtversicherung angesichts ihres Nutzens nämlich keine Löcher in den Geldbeutel.
Werfen Sie vor der Vertragsunterzeichnung auf jeden Fall einen Blick auf den Versicherungsumfang. Für ein paar Euro mehr bekommen Sie oft nützliche Zusatzleistungen, mit denen Sie auf eine teure Zusatzversicherung verzichten können. Hochwertige Tarife einer Privathaftpflichtversicherung beinhalten häufig eine Drohnenhaftpflicht oder decken den Verlust von Schlüsseln umfangreicher ab als der Basistarif. Sie möchten sich nicht durch seitenweise Versicherungsbedingungen quälen, sondern einfach nur wissen, ob der Leistungsumfang der privaten Haftpflichtversicherung zu Ihrer Lebensrealität passt? Lassen Sie die vertrauenswürdigen Versicherungsmakler der VUMAK GmbH einen Blick auf Ihre Police werfen.
Reichen die Obergrenzen der Deckungssumme für einzelne Schäden aus? Besteht eine Mindestschadenhöhe, damit die Privathaftpflicht einspringt? Entspricht der Leistungsumfang der Haftpflicht Ihrer persönlichen Lebenssituation? Die unabhängigen Versicherungsmakler der VUMAK GmbH überprüfen Ihre Versicherungen auf Versorgungslücken oder Einsparungspotenziale. Wir helfen Ihnen bei der Anpassung Ihres Tarifs, bei einem Wechsel, beim Abschluss oder der Kündigung Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Informieren Sie sich in einem kostenlosen Beratungsgespräch – gerne auch als Online-Beratung.
Tel.: 089 88 98 76 73
HÄUFIGE FRAGEN (FAQ)
ZUR PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Gehen Sie darauf ein, wie der Schaden entstanden ist. Legen Sie, sofern möglich, bereits eine Kostenabschätzung bei. Viele Versicherer legen Wert darauf, dass Sie zur Beschreibung des Schadenfalls ein Formular ausfüllen. Ab dann übernimmt die Versicherung die Schadensabwicklung und den schriftlichen Austausch mit dem Geschädigten. Wichtig ist, dass Sie bei einem Haftpflichtschaden den Anspruch des Geschädigten nicht ohne die schriftliche Zustimmung der Versicherung anerkennen. Unterschreiben Sie voreilig ein Schuldeingeständnis oder leisten Sie bereits in vorauseilendem Gehorsam Schadenersatz, hat die Versicherung weniger Handlungsspielraum und weigert sich unter Umständen, die Kosten in voller Höhe zu tragen.
Die private Haftpflichtversicherung versichert Gefahren des täglichen Lebens. Sie kommt für versehentlich oder fahrlässig herbeiführte Personen,- Sach- oder Vermögensschäden an Dritten auf. Die Deckung ist dabei in Höhe und Umfang je nach Tarif beschränkt. Ausgeschlossen von der Deckung sind:
- Vorsätzlich verursachte Schäden,
- Schäden aufgrund von strafbaren Handlungen,
- Verletzung am eigenen Körper, die Sie sich versehentlich zugezogen oder absichtlich zugefügt haben,
- gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Ansprüche von Personen aus dem gleichen Haushalt,
- gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Ansprüche von mitversicherten Personen,
- Ansprüche und Geldstrafen, die durch die (Nicht-)Erfüllung vertraglicher Pflichten entstanden sind,
- Fehler durch die Ausübung Ihres Berufs,
- Schäden, die spezielle Haftpflichtversicherungen (Kfz, Tierhalter etc.) abdecken,
- Schäden, die vor Beginn der Versicherung entstanden sind,
- Schäden, die vor Bezahlung des Versicherungsbeitrags entstanden sind – es sei denn, die Einzugsermächtigung lag dem Versicherer bereits vor und das Konto war ausreichend gedeckt.
Erkennen Sie bei einem Haftpflichtschaden niemals den Anspruch des Geschädigten ohne die schriftliche Zustimmung der Versicherung an, sondern lassen Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung die Angelegenheit in Ihrem Interesse regeln.
Eine private Haftpflichtversicherung deckt aus Gefahren des täglichen Lebens entstandene Schäden ab. Dazu gehören unter anderem konkret:
- Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer,
- privater Sport, ausgenommen Renn-, Rad- und Motorsport,
- Schäden aus dem Austausch, der Bereitstellung und Übermittlung elektronischer Daten,
- Vernachlässigung der Aufsichtspflicht von eigenen und fremden Kindern,
- Verletzung der Verkehrssicherungspflichten (Gehwegreinigung, Schneeräumen, Streuen),
- Verlust fremder Schlüssel.
Wichtig ist eine Klausel, die Sie schützt, wenn Sie selbst der Geschädigte sind. Verfügt der Verursacher nämlich nicht über eine private Haftpflichtversicherung oder verweigert diese die Zahlung, bleiben Sie unter Umständen auf teuren Rechnungen sitzen. Selbst, wenn Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind: Hat der Schadenverursacher kein Geld oder Vermögenswerte und keine private Haftpflichtversicherung, schauen Sie ohne Forderungsausfalldeckung in Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung am Ende in die Röhre.
Kritisch sind schuldunfähige Kinder. Kinder unter sieben Jahre sind deliktunfähig, im Straßenverkehr sogar bis zum zehnten Lebensjahr. Entsteht Ihnen ein Schaden durch ein schuldunfähiges Kind, bekommen Sie selbst dann keinen Schadenersatz, wenn die Eltern des Kindes ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Manche Versicherer schließen deliktunfähige Sprösslinge in ihren Leistungsumfang ein. Das bedeutet, sie kommen für Schäden auf, die das deliktunfähige Kind des Versicherungsnehmers verursacht hat. Enthält die Privathaftpflichtversicherung der Gegenseite keine solche Klausel, bleiben Sie als Geschädigter aufgrund der Schuldunfähigkeit des Kindes, welches den Schaden verursacht hat, auf Ihren Kosten sitzen. Es sei denn, Ihre eigene private Haftpflichtversicherung springt in die Bresche.
Denken Sie beispielsweise über den Kauf einer Drohne oder ein Haustier nach, sollten Sie das Kleingedruckte Ihrer Privathaftpflichtversicherung dahingehend überprüfen, ob durch diese Neuanschaffungen verursachte Schäden zumindest übergangsweise bis zum Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung oder einer Tarifanpassung abgedeckt sind.
Achten Sie bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung unbedingt auf Forderungsausfalldeckung. Das bedeutet, ihre Haftpflichtversicherung springt in die Bresche, wenn derjenige, der Ihnen Schaden zugefügt hat, nicht zahlen kann. In der Praxis passiert das häufiger als man gemeinhin denkt. Denn nicht jeder Mensch hat eine private Haftpflichtversicherung, geschweige denn die finanziellen Mittel, den Schaden zu ersetzen, den er verursacht.
Nein. Wenn Sie Mitmenschen auf deren Wunsch helfen, sei es bei einem Umzug, Computerproblemen oder anderen Gelegenheiten, handelt es sich dabei um eine Gefälligkeit. Verursachen Sie im Rahmen einer Gefälligkeit versehentlich oder fahrlässig einen Schaden, sind Sie normalerweise nicht dazu verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Klären Sie sicherheitshalber mit dem Nutznießer der Gefälligkeit vorab, wie es um den Versicherungsschutz im Schadenfall bestellt ist.
Bei einem Schlüsselverlust kommt es zunächst darauf an, ob es sich um den eigenen oder einen fremden Schlüssel handelt. Geht der Büroschlüssel oder die Schlüsselkarte des Hotels verloren, springt die Privathaftpflichtversicherung ein.
Ist der Schlüssel zur eigenen Wohnung weg, ist prinzipiell die Hausratversicherung für die Kosten zuständig. Allerdings ist die Übernahme der Kosten für den Schlüsseldienst zur Türöffnung, für den Austausch des Wohnungsschlosses und die Anfertigung neuer Schlüssel vom Tarif abhängig und in Basispaketen oft nicht enthalten. Führt der Verlust eines Schlüssels zu einem Einbruch/Diebstahl, zahlt die Versicherung üblicherweise nicht für die Schäden.
Haben Einbrecher oder Räuber Ihre Wohnungsschlüssel widerrechtlich entwendet, ist dies ein Schadensfall, der durch die Hausratversicherung abgedeckt wird. Die Folge: Schlossänderungskosten werden bei dieser Sachlage also übernommen.
Wer den Schlüssel zu einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus verliert, der die Haustür oder Gemeinschaftseigentum wie Keller oder Tiefgarage aufsperrt/abschließt, schädigt damit Dritte. Demnach ist der Austausch der Schließanlage ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Da nicht jeder günstige Tarif diese Schadensfolge abdeckt, sollten Sie sich vor Abschluss der Versicherung nochmals sorgfältig darüber informieren oder von einem unabhängigen Versicherungsmaklern der VUMAK GmbH beraten lassen.
Die Deckungssumme einer privaten Haftpflichtversicherung sollte mindestens zehn Millionen Euro betragen. Bei vielen preiswerten Tarifen geht die Versicherungssumme sogar bis 50 Millionen Euro.
Die meisten Policen von privaten Haftpflichtversicherungen übernehmen Schadensfälle im Ausland. Dabei ist der Versicherungsschutz bei längeren Auslandsaufenthalten meist auf ein Jahr begrenzt. Für längere Urlaube oder Geschäftsreisen ist der Versicherungsschutz im Ausland demnach ausreichend. Auswanderer sollten sich allerdings nach einer neuen Privathaftpflichtversicherung in ihrem neuen Heimatland umsehen.
Wie die meisten Versicherungsverträge können Sie Ihre private Haftpflichtversicherung bei der Mehrheit der Anbieter mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht im Zuge einer Beitragserhöhung sowie im Schadenfall.
Der Vertrag Ihrer privaten Haftpflichtversicherung verlängert sich üblicherweise jedes Jahr automatisch um ein weiteres Jahr.
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