fortführen können, hängt in erster Linie von der Aufenthaltsdauer ab. Ist im Vorfeld eine zeitliche Befristung klar und Sie als Angestellter lediglich wenige Wochen im Ausland aktiv, unterliegen Sie als Expats nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Es gibt eine Anzahl an bilateralen Abkommen mit anderen Ländern, die eine Doppelversicherungspflicht verhindern sollen.
Ansonsten wird auch für im Ausland Tätige die Versicherungspflichtgrenze in gewohnter Weise angewendet. Erreichen Sie mit Ihrem Jahreseinkommen eine Höhe, die über diesen jährlich neu festgelegten Grenzbetrag hinausreicht, werden Sie weiterhin eine Absicherung über die PKV fortführen können. Es gibt bei der PKV auch spezielle Tarife für Expatriates. Die Auswahl ist jedoch deutlich begrenzter als für Erwerbstätige in Deutschland. Vergleich der Tarife als unverzichtbare Grundlage Für Ihre optimale Absicherung in Auslandszeiten ist das Preis-Leistungs-Verhältnis eines Tarifs genauso wichtig wie die grundlegend richtige Tarifwahl mit Eignung für Expatriates. Unsere unabhängigen Versicherungsmakler in München kennen sich in allen Bereichen der gesundheitlichen Absicherung aus. Sie helfen Ihnen in Deutsch und Englisch, die richtige Tarifwahl zu treffen. Nehmen Sie Kontakt zur VUMAK GmbH auf und nutzen Sie unsere neutrale Beratung. Hierdurch genießen Sie bei allen Zeiten im Ausland einen umfassenden Versicherungsschutz. Gerne auch auf Englisch!. Kommentare sind geschlossen.
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Dezember 2017
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