werden viele Versicherungen durch eine Beitragsanpassung auffangen wollen. Grundsätzlich gilt: Sie müssen jeden Wechsel melden und die Versicherung über das neue Berufsbild in Kenntnis setzen. Ob es zu einer Anpassung von Leistungen und Beiträgen kommt, hängt von der Tarifart ab.
In wenigen Fällen ist die Anzeige nur formaler Natur, d. h. Ihre Beiträge bleiben unabhängig vom neuen Beruf stabil. Üblicher ist die Neukalkulation des Risiko, so dass es zu einer Anpassung an das persönliche Versicherungsrisiko kommt. Dies muss nicht nachteilig sein: Wird die neue Arbeit nach den Statistiken des Versicherers in einer niedrigeren Risikogruppe eingestuft, kann sich der BU-Schutz sogar vergünstigen. Genaue Umstände mit einem Experten überprüfen Am besten klären Sie bereits vor dem Abschluss Ihrer BU-Versicherung ab, wie im Falle eines Berufswechsels agiert wird. Einen solchen Versicherungscheck führen freie Versicherungsmakler der VUMAK GmbH gerne für Sie durch, um größtmögliche Vorteile für Sie herauszuholen. Eine individuelle und umfangreiche Beratung durch langjährige Erfahrung hilft bei allen Fragen rund um die Berufsunfähigkeit weiter. Nehmen Sie einfach und kostenlos Kontakt auf! Kommentare sind geschlossen.
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Dezember 2017
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