Eine aktuelle Auswertung des GDV zeigt, dass die Zahl der Fahrraddiebstähle von versicherten Fahrrädern in Deutschland um rund zehn Prozent gesunken ist. D. h. in nur noch circa 160.000 Fällen von versicherten Rädern wurde ein Leistungsfall ausgelöst. Aber Fahrradbesitzer können auch einige Vorsichtsmaßnahmen treffen, damit es gar nicht erst zum Diebstahl und dauerhaften Verlust des Rades kommt.
Wie die Hausratversicherung mit Fahrraddiebstählen umgeht
Empfehlenswert ist außerdem die Online-Fahrradregistrierung. Die alphanumerische Codierung der Räder ermöglicht eine eindeutige Identifikation. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zum Diebstahl kommen und ein Schadenersatz notwendig werden, ist es wichtig die Kaufbelege des Rades vorweisen zu können. Hierdurch gibt es keinen Streit, welchen Wert das gestohlene Rad tatsächlich hat. Dadurch lässt sich berechnen, wie dieser Wert abhängig von Alter und Restwert des Rades durch den Hausratsschutz abgedeckt wird. Wichtig ist es außerdem, die klaren Vorgaben des Versicherers für den Standort und die Sicherung des Rades zu beachten.