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Unglaubliches rund um den Rundfunkbeitrag

    Rundfunkbeitrag

    Der Rundfunkbeitrag ist vielen von uns ein Dorn im Auge. Schließlich schauen wir gar nicht so viel öffentlich-rechtliche Sendungen an, Fußballübertragungen können die Privatsender genauso gut, Lokalradio funktioniert auch werbefinanziert und gesicherte Informationen im Internet bieten die Online-Auftritte seriöser Tageszeitungen.

    Seit der Reform 2013 nennt sich die „Zwangsgebühr“ zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio“, zuständig für alle Fragen dazu ist der Beitragsservice. Dieser Beitragsservice ist gemäß Selbstverständnis „eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“.

    Beitrag, Gebühr, Steuer – wo ist der Unterschied? Eine Gebühr wird nur fällig, wenn der Bürger die Leistung in Anspruch nimmt. Ein Beitrag ist grundsätzlich nicht daran geknüpft, ob die Leistung auch in Anspruch genommen wird. Um bezahlen zu müssen, genügt es, dass die Möglichkeit besteht, die Leistung zu empfangen. Eine Steuer wiederum wird frei vom Gesetzgeber festgesetzt. Es erfolgt weder eine Zweckbindung noch zwangsläufig eine Gegenleistung. Wer über den Rundfunkbeitrag entscheidet, erfahren Sie im Kapitel „Wie staatsfern sind die Öffentlich-Rechtlichen?“. Die nächste Beitragserhöhung ist für 2021 geplant. Bislang scheitert die Erhöhung noch an der Zustimmung von Sachsen-Anhalt.

    In diesem Blogbeitrag wird dargelegt,

    • wofür die Öffentlich-Rechtlichen die Gebühren – Entschuldigung, Ihre Beitragszahlungen – verpulvern,
    • woher der Beitragsservice seine Daten bezieht,
    • welche unglaublichen Fälle rund um die GEZ schon vor Gericht gelandet sind,
    • wie Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien können,
    • mit welcher Strategie Sie gegen die GEZ-Beitragserhöhung vorgehen könnten
    • und inwiefern eine Rechtsschutzversicherung Sie gegen die GEZ unterstützt.

    Der Begriff Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist zwar seit der Umstellung auf eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe 2013 obsolet. Dennoch haben sich die drei Buchstaben GEZ im Volksmund durchgesetzt, was angesichts des sperrigen Begriffs „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ – der aus Sicht der Beitragszahler auch überhaupt nichts mit Service zu tun hat – nicht verwundert. In diesem Text wird GEZ größtenteils als Synonym für den Beitragsservice verwendet. Wenn Sie GEZ-Beitragserhöhung lesen, ist die Anhebung des Rundfunkbeitrags gemeint. Wenn Sie Rechtsschutzversicherung GEZ lesen, geht es darum, welchen Nutzen eine Rechtsschutzversicherung für Sie hat, wenn Sie sich juristisch mit dem Rundfunkbeitrag auseinandersetzen möchten.

    Achtung: Die Erfolgsaussichten vor Gericht gegen den Rundfunkbeitrag sind per se schlecht.

    Programmauftrag der Öffentlich-Rechtlichen

    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Auftrag, die Grundversorgung sicherzustellen. Sein Programm soll einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt leisten. Seine Programmangebote dienen der Bildung, Beratung, Information, Kultur und Unterhaltung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zur Ausgewogenheit und Überparteilichkeit verpflichtet, muss fair und unabhängig berichten. Sein Programmangebot muss vielfältig, regional und national ausgerichtet sein und für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen Inhalte bieten. Das Erste ergänzt: „Die ARD strebt an, die Vielfalt gesellschaftlichen Lebens widerzuspiegeln und den Zusammenhalt des Gemeinwesens wie auch die Integration in Deutschland und Europa zu fördern.“

    Das Rundfunksystem besteht aus zwei Säulen: beitragsfinanzierte und damit wettbewerbsfähige öffentlich-rechtliche Sendeanstalten, an deren Programm im Interesse des Gemeinwohls höhere Anforderungen gestellt werden, und werbefinanzierte Privatsender mit geringeren Auflagen.

    Dafür verschwenden die Öffentlich-Rechtlichen Ihren Rundfunkbeitrag

    Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten stecken die Zwangsbeiträge der Bürger in Dinge, die kaum jemand braucht, die die Konkurrenz genauso gut hinbekommt und vor allem in die langfristige Absicherung des eigenen Personals.

    Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesfinanzministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkausgaben pro Kopf und Jahr knapp 100 Euro betragen. Damit hat Deutschland auf Einwohner gerechnet den teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk weltweit (Stand: 2014; Abbildung 2b auf S. 21). Nur Dänemark kommt annähernd in diese Gefilde.

    So viele Programme betreibt der öffentlich-rechtliche Rundfunk:
    • 21 TV-Sender (3Sat, ARD-alpha, arte, BR Bayerischer Rundfunk, Das Erste, Deutsche Welle TV, HR Hessischer Rundfunk, KIKA, MDR Mitteldeutscher Rundfunk, NDR Norddeutscher Rundfunk, One, phoenix, Radio Bremen TV, RBB Rundfunk Berlin-Brandenburg, SR Saarländischer Rundfunk, SWR Südwestdeutscher Rundfunk, tagesschau24, WDR Westdeutscher Rundfunk, ZDF, ZDFinfo, ZDFneo)
    • 7 Mediatheken (3Sat, ARD, arte, BR, Funk, SR, ZDF)
    • 2 Audiotheken (ARD, Deutschlandfunk)
    • 3 bundesweite Radioprogramme (Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur, Deutschlandfunk Nova)
    • 68 regionale Radioprogramme, darunter MDR Schlagerwelt, WDR Vera (Verkehrsfunk) sowie Popmusiksender und Jugendprogramme

    Gerade bei den regionalen Popmusik-, Oldies- oder Schlagersendern muss die Frage erlaubt sein: Von dem ein oder anderen Feature abgesehen – was macht ein öffentlich-rechtlicher Popmusiksender besser als die rein werbefinanzierte regionale Konkurrenz? Auch der wissenschaftliche Beitrag des Bundesfinanzministeriums sieht die Duplizierung von privaten Popsendern durch die mit Beiträgen finanzierten Öffentlich-Rechtlichen als nicht gerechtfertigt an und verweist darauf, dass die Sender schon allein durch Namen wie „Jump“, „N-Joy“ oder „YouFM“ nicht als öffentlich-rechtlich zu erkennen sind.

    Sportübertragungen:

    Die Sportrechte für die Jahre 2017 bis 2020 kosteten die Öffentlich-Rechtlichen mehr als 1 Milliarde Euro. Im Zuge der Vielfaltssicherung sollten die Öffentlich-Rechtlichen mehr Randsportarten übertragen, anstatt sich mit den Privatsendern um die Rechte für die Live-Übertragung von Fußballspielen und den Olympischen Spielen in einen Bieterwettstreit zu begeben. Denn Eurosport hat genügend Kompetenz, um die Olympischen Spiele zu begleiten, und von Sport1 über Sat.1 und RTL gibt es auch im werbefinanzierten Rundfunk ausreichend TV-Sender mit Sportkompetenz, die sich die Finger nach Champions-League-Partien oder Bundesliga-Begegnungen als Premiumprodukt lecken und diese als Aushängeschild benötigen. Nur, dass die Privatsender im Sinne der Wirtschaftlichkeit – die Fußballübertragungen werden in der Regel nie allein durch die Werbebuchungen rund um die Übertragung abgedeckt – ab bestimmten Summen nicht mehr mitbieten können und wollen. Auferlegte Sparzwänge sorgen inzwischen immerhin dafür, dass die Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr uferlose Beträge in den Spitzensport stecken.

    Gehälter und Renten:

    Die Zwangsabgaben der Beitragszahler fließen vor allem auch in üppige Gehälter und in die großzügige Altersversorgung der Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die neun Intendanten der ARD kassieren ein erheblich höheres Jahresgehalt als die Bundeskanzlerin. Die Gehaltsspanne reicht von 245.000 Euro für den SR-Intendanten bis 395.000 Euro für Tom Buhrow (WDR). Auch die festangestellten Redakteure, Kameraleute, Techniker und so weiter erhalten überdurchschnittlich hohe Löhne für die Branche.

    Sämtliche Festangestellten der Öffentlich-Rechtlichen bekommen zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine opulente betriebliche Altersvorsorge. Es ist ja schön, wenn sich die Sender gut um ihr Personal kümmern – aber es ist wettbewerbsverzerrend und ungerecht, wenn der Beitragszahler zwangsläufig für diese Vergütungen aufkommen muss. Es gab sogar Mitarbeiter, die im Ruhestand mehr verdient haben als während ihrer Arbeitszeit. GEZ-Kritiker Michael Grandt hat auf Basis der Zahlen eines FAZ-Artikels errechnet, dass Sie als Beitragszahler im Jahr rund 13,50 Euro für die betriebliche Altersversorgung der öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Beschäftigten aufbringen.

    Porto und Papier:

    Darüber hinaus gehen Ihre Beiträge für eine unnötige Flut an Papier und Porto drauf. Denn Beitragszahler, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, werden in jedem Quartal erneut angeschrieben – auch, wenn Sie den Beitragsservice um die Einstellung dieser irrelevanten Zahlungsaufforderungen bitten. Ein unflexibles Datenmanagement lässt dies nämlich nicht zu.

    Weitere Kostenpunkte, die Sie bezahlen: Gerichtskosten und der Ankauf von Daten. Nicht zu vergessen das ausgediente Medium Teletext. 1,7 Millionen Euro kostet der Betrieb des Teletextes mit 18 Redakteuren die ARD pro Jahr.

    Corona vs. GEZ-Beitragserhöhung: Sachsen-Anhalt verweigert noch Zustimmung zur Beitragserhöhung 2021

    Da der Rundfunkbeitrag seit 2009 in der Höhe stabil geblieben sei, werde es Zeit für eine Erhöhung – finden die Nutznießer dieser Zwangsabgabe. Was sie nicht an die große Glocke hängen: Sie profitieren durch die Umstellung 2013 auf eine Haushaltsabgabe anstatt einer gerätegebundenen Gebühr von enormen Mehreinnahmen und haben in der jüngeren Vergangenheit Milliardenüberschüsse erzielt.

    So wird die Beitragshöhe festgelegt: Zunächst einmal melden die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Bedarf an. Das geschieht alle vier Jahre. Dabei müssen die Beitragsempfänger aufschlüsseln, wofür sie das Geld ausgeben wollen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) prüft diesen Bedarf und gibt eine Empfehlung für die Höhe des Rundfunkbeitrags ab. Anschließend unterschreiben die Ministerpräsidenten der Länder den neuen Rundfunkstaatsvertrag, der die GEZ-Beitragserhöhung zum Thema hat. Die Landtage stimmen daraufhin zu.

    Die KEF hat ihre Empfehlung zur Beitragserhöhung ab 2021 abgegeben. Pro Monat soll der Rundfunkbeitrag künftig 18,36 Euro anstatt 17,50 Euro betragen. Die Ministerpräsidenten haben bereits zugestimmt, der Landtag von Sachsen-Anhalt weigert sich bislang noch. Damit begehen die Landtagsabgeordneten einen Verfassungsbruch, da sich die Politik nicht in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einmischen oder gar Beitragserhöhungen an Bedingungen knüpfen darf. Als die Politik sich in der Vergangenheit einmal den Empfehlungen der KEF widersetzt hatte, wurde sie vom Bundesverfassungsgericht dafür abgewatscht. Die Länder dürfen lediglich die Sozialverträglichkeit der Gebühr prüfen.

    Politiker aus Sachsen-Anhalt satteln gerade das falsche Pferd. CDU-Generalsekretär Sven Schulze stützt die Verweigerung der Zustimmung zur GEZ-Beitragserhöhung auf ein Satirevideo der öffentlich-rechtlichen Jugendmediathek Funk zum Racial Profiling der Polizei und begründet das Veto somit inhaltlich. Sven Gebhardt, parlamentarischer Geschäftsführer der Linken, knüpft die Zustimmung an die Forderung, dass die fürstlich entlohnten Intendanten keine Gehaltserhöhung mehr bekommen. Die Gegner der Beitragserhöhung – AfD, CDU, Linke – haben im Landesparlament von Sachsen-Anhalt die Mehrheit.

    Etliche Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU stellen sich auf die Seite der Bürger. Sie setzten in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten auf Solidarität. „Während in Betrieben und Privathaushalten durch die Corona-Pandemie gespart werden muss, darf der Rundfunkbeitrag nicht erhöht werden”, zitiert Spiegel Online daraus.

    Die Corona-Krise ist auf der anderen Seite aber auch der Grund, weswegen die Öffentlich-Rechtlichen an der geforderten Beitragserhöhung festhalten. Einerseits rühmen sich öffentlich-rechtliche Protagonisten wie Tom Buhrow mit ihrer elementar wichtigen Berichterstattung rund um die Pandemie. Freilich eine Perspektive, die man nicht teilen muss. Die Kultur- und Medienwissenschaftler Dennis Gräf und Martin Hennig von der Universität Passau kommen in einer Auswertung der Corona-Berichterstattung von ARD und ZDF zu einem anderen Ergebnis. Sie attestieren den Öffentlich-Rechtlichen eine Tendenz zur „Krisenerhaltung“, eine mangelnde Hinterfragung der Maßnahmen der Regierung sowie eine dystopische Inszenierung.

    Andererseits reißt die Corona-Krise ein Loch in die Werbeplanung der Sender. So rechnet ZDF-Intendant Thomas Bellut für das Kalenderjahr 2020 mit Mindereinnahmen von 40 Millionen Euro, da die Unternehmen in diesen Zeiten sparen müssen und ihr Werbebudget zurückfahren. Schon dreist, dass die bürgerfinanzierten Öffentlich-Rechtlichen hinsichtlich ihrer Beitragserhöhung mit Werbeausfällen hadern, während die Privatsender ausschließlich werbefinanziert und somit von der Pandemie wesentlich härter getroffen werden.

    Ein Mini-Zugeständnis gibt’s immerhin: Unternehmen können sich unter gewissen Voraussetzungen vorübergehend vom Rundfunkbeitrag befreien lassen und diesen rückwirkend zurückerstattet bekommen. Diese Freistellung erfordert einen Antrag und ist nur von Erfolg gekrönt, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

    • Geschäftsbetrieb ist/war vollständig eingestellt,
    • die Schließung des Betriebs umfasst(e) mindestens drei zusammenhängende, volle Kalendermonate,
    • die Schließung war von den Behörden angeordnet,
    • die Schließung ist inzwischen vorbei.

    Auch Institutionen und Einrichtungen, die dem Gemeinwohl dienen, könnten einen Antrag auf Beitragsbefreiung stellen.

    Das Ende der Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht, die Gebühren werden in absehbarer Zeit auf jeden Fall steigen. Ab 2023 soll der Rundfunkbeitrag per Index-Modell inflationsbereinigt automatisch steigen. Rechnen Sie ab Januar 2023 schon einmal mit der nächsten GEZ-Beitragserhöhung und einem Monatsbeitrag von 19,40 Euro.

    Wie wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert?

    Rechtliche Grundlage für den ARD ZDF Deutschlandradio Rundfunkbeitrag ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV).

    Die Öffentlich-Rechtlichen finanzieren sich zu einem kleinen Teil aus Werbeeinnahmen, zum größten Teil aus dem Rundfunkbeitrag, den jeder Haushalt, der nicht befreiungsberechtigt ist, abdrücken muss. Zweitwohnungen können vom Rundfunkbeitrag abgemeldet werden. Ebenfalls befreit sind beispielsweise Asylbewerber, Flüchtlinge, Empfänger von Sozialgeld, Arbeitslosengeld II und Taubblinde. Gehörlose, Blinde und „behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können“ müssen hingegen ein Drittel des Rundfunkbeitrags entrichten. Eine vollständige Auflistung, wer einen Antrag auf Beitragsreduzierung oder -befreiung stellen kann, liefert §4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV).

    Blechen müssen hingegen Unternehmen – und zwar in mehrfacher Hinsicht. Einerseits zahlen sie für die Betriebsstätte, andererseits für ihre Fahrzeugflotte – gestaffelt nach Mitarbeitern (§§5 und 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags). Hotels und Gastronomen hatten bis vor Kurzem nicht nur für die Betriebsstätte, sondern obendrein eine reduzierte Gebühr für die Zimmer entrichten müssen. Eine Hostel-Besitzerin aus Neu-Ulm hatte dagegen geklagt und schließlich vom Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Laut Urteil ist die Zahlung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags für Gäste- und Hotelzimmern sowie Ferienwohnungen nur noch mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn diese eine Empfangsmöglichkeit bieten. Gibt es weder Internet noch Rundfunkgeräte in den Räumlichkeiten für Übernachtungsgäste, muss der Beitragsservice dem Antrag auf Beitragsbefreiung stattgeben.

    Durch die Umstellung 2013 auf eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe sind zirka drei Millionen Wohnungen mehr als zuvor beitragspflichtig. Hinzu kommen mehr Zwangsabgaben für Kraftfahrzeuge von Betrieben.

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    Wie staatsfern sind die Öffentlich-Rechtlichen?

    Wie weiter oben bereits erwähnt, melden die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ihren Geldbedarf selbst an. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüft den eingereichten Haushaltsplan und streicht überflüssige und zu hoch angesetzte Posten. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer unterschreiben daraufhin den neuen Rundfunkstaatsvertrag mit der neuen Beitragshöhe. Die Landesparlamente stimmen zu. Ihre Einspruchsmöglichkeit beschränkt sich auf Bedenken in puncto Sozialverträglichkeit. Als die Länder die Zustimmung zur GEZ-Beitragserhöhung einst verweigerten, kippte ein Gerichtsurteil diese Ablehnung. Insbesondere eine Einflussnahme auf das Programm steht der Politik nicht zu. Soweit Justiz und Theorie.

    Praktisch sieht es so aus, dass im Fernsehrat der jeweiligen Rundfunkanstalt ein Drittel der Personen, die über Programminhalte und Finanzbedarf entscheiden, staatsnah oder mit dem Staat verbandelt sein dürfen. „Der staatliche Anteil besteht aus 16 Ländervertreterinnen und -vertretern, zwei Vertretern des Bundes und zwei der kommunalen Spitzenverbände“, heißt es in der Ausarbeitung des Deutschen Bundestags zur Besetzung von Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur ZDF-Novellierung. Die Mitglieder der Gremien sind nicht weisungsgebunden, dürfen nicht in Fernseh- und Verwaltungsrat gleichzeitig sitzen und weder dem Europäischen Parlament noch dem Bundestag oder einem Landesparlament angehören. Die Parteien dürfen keine Vertreter mehr entsenden, Politiker gehören dem Rundfunkrat aber über andere Delegationspositionen an.

    Richter Dr. Matthias Sprißler vom Landgericht Tübingen hat bereits mehrfach gegen die Öffentlich-Rechtlichen entschieden. Die Frage, ob der Rundfunkbeitrag rechtskonform ist, hat Dr. Sprißler nun auf internationaler Ebene klären lassen. Er bemängelte unter anderem, dass die Öffentlich-Rechtlichen nicht unabhängig sind, da sie „aufs Engste mit Repräsentanten der Exekutive und Legislative, Ministerialbeamten, Ministern und Abgeordneten verbunden“ seien. Er sieht im Rundfunkbeitrag eine Steuer sowie eine unerlaubte Subvention, die in vielfacher Hinsicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Beispielsweise sind Diplomaten vom Rundfunkbeitrag befreit. Leider hat der Europäische Gerichtshof gegen den Kläger entschieden.

    Dr. Sprißler stellt weiterhin fest, dass die Rundfunkanstalten keine Behörden sind und demzufolge keine (Vollstreckungs-)Bescheide verschicken können. Es handelt sich um Unternehmen, die übrigens auch die Zahlungsaufforderung für den Rundfunkbeitrag mittels Briefes mit Überweisungsvordruck versenden, sofern Sie dem Beitragsservice keine Einzugsermächtigung ausgestellt haben. Eine Vollstreckung vor Zugang zum Rechtsschutz ist zumindest per Gesetzeslage nicht möglich.

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    Datenschutz und Rundfunkbeitrag

    Durch die Umstellung auf eine Haushaltsabgabe profitiert der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice von rund drei Millionen Wohnungen mehr als Beitragszahler. Darüber hinaus kassiert er für Autos und mehr von Betrieben. Die GEZ-Fahnder können sich die Öffentlich-Rechtlichen praktisch sparen. Sie benötigen nur noch die Daten der Einwohnermeldeämter.

    Mit Ihren Zwangsgebühren bezahlen Sie dafür, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Ihre Daten behördlich einholen. Die Einwohnermeldeämter sind dem Beitragsservice zur Auskunft verpflichtet, verlangen dafür allerdings eine Kostenerstattung für den Verwaltungsaufwand. Beispiel Brandenburg: Vorgesehen waren laut Beitragsservice 0,003 Cent pro Datensatz für die Erstattung des technischen Aufwands der Übermittlung. Bei etwas mehr als zwei Millionen Datensätzen wäre der Aufwand der Behörden mit lediglich 60 Euro vergütet worden. Schließlich einigten sich die Beteiligten auf 60.000 Euro. Man kann für einen Ausgabenposten schon einmal drei Nullen dranhängen, wenn der zwangsverpflichtete Beitragszahler für die Kosten aufkommt.

    Der Beitragsservice bezieht Daten von Gemeinden. Darüber hinaus darf er gemäß §11 Abs. 4 RBStV ab 2021 wieder Adressen von Händlern ankaufen. Das hat er in der Vergangenheit auch schon gemacht, wie zahlreiche Fälle belegen. Denn einige Menschen geben bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel den Namen Ihres Kindes oder Haustiers an. Schwupp, landet eine Zahlungsaufforderung für Waldi, Minka, Jolina-Joy und Finn-Leon im Briefkasten, von der Sie sich nur mit großem Aufwand befreien können.

    Ab 2022 senden die Meldebehörden dem Beitragsservice automatisiert Informationen zu Bürgern im Sinne eines Datenabgleichs zu. Dabei werden neben der Adresse selbstverständlich nur die „absolut notwendige“ Daten Vorname, Nachname, frühere Namen, Geburtstag, Familienstatus und Doktorgrad übermittelt (§11 Abs. 5 RBStV). Inwiefern der Doktorgrad relevant und notwendig ist, sei dahingestellt.

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    Unglaubliche Rechtsfälle rund um den Rundfunkbeitrag

    Der Datenschutz wird vom Beitragsservice mit Füßen getreten – und die Beweislast zur Korrektur fehlerhafter Daten scheint bei Ihnen als Beitragszahler zu liegen. Um das Maximum an Beiträgen einzutreiben, geht der Beitragsservice sehr weit und lässt allenfalls bei großem Medienecho locker. Einige skurrile oder harte Rechtsfälle, die zeigen, was bei Verweigerung des Rundfunkbeitrags passieren kann und von wem sich die Öffentlich-Rechtlichen ihr Geld ohne Rücksicht holen:

    • Ein Drehorgelspieler wurde aufgefordert, seine Betriebsstätte – einen Leierkasten – anzumelden!
    • Ein Eremit, der im Wald ohne Strom lebt und sich von geschenkten Lebensmitteln ernährt.
    • Tote Haustiere.
    • Menschen, die ins Ausland umziehen und vergessen, sich beim Beitragsservice abzumelden. (Beispiel)
    • Verstorbene Beitragszahler, die im Rückstand waren (zum Beispiel, weil sie vor ihrem Tod in ein Seniorenheim gezogen sind). Die Erben müssen ausstehende Beiträge begleichen!
    • Peinlich und geschmacklos: Obwohl die Öffentlich-Rechtlichen permanent über das Verschwinden von Peggy Knobloch berichteten, flatterte ihrer Mutter eine Zahlungsaufforderung für Peggy ins Haus, die rückwirkend bis zu Beginn ihrer Volljährigkeit Rundfunkbeiträge nachzahlen sollte. Peggy Knobloch war zu diesem Zeitpunkt längst ermordet.
    • Ein Mann musste „GEZ-Gebühren“ für sein Auto bezahlen, weil darauf ein Werbeaufkleber des Schmuckgeschäfts seiner Frau klebte und das Fahrzeug aus Sicht des SWR nicht mehr privat genutzt wurde. Der Beitragsservice erhielt vor Gericht Recht.

    Rechnen Sie damit, dass Sie bei Nichtzahlung ohne Befreiung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit Pfändungen oder sogar Gefängnis rechnen müssen. Sie wären nicht die erste Seniorin, deren Rente gepfändet wird, und nicht die erste Mutter, die mit Baby hinter schwedischen Gardinen verschwindet, nur weil sie den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt hat.

    Wie kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien?

    Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Sie um den Rundfunkbeitrag herum. Dazu müssen Sie sich allerdings aktiv abmelden und folgende Sozialleistungen (gemäß Sozialgesetzbuch SGB, Lastenausgleichsgesetz LAG oder Bundesversorgungsgesetz BVG) für eine Befreiung beziehen:

    • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld,
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII),
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
    • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d),
    • Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII),
    • Empfänger von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe,
    • Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG),
    • Taubblinde Menschen, bei denen im Sinne des RBStV auf dem besseren Ohr eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und auf dem besseren Auge eine hochgradige Sehbehinderung gegeben sind,
    • Sonderfürsorgeberechtigte (§ 27e BVG),
    • Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften,
    • Pflegezulagen nach dem LAG (§ 267 Abs. 1) oder Zuerkennung eines Freibetrags (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG),
    • Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG,
    • dauerhafte Einlieferung in eine Pflegeeinrichtung bei vollstationärer Betreuung,
    • Härtefallbefreiungen: Entweder haben Sie auf bewilligte Sozialleistungen verzichtet oder Ihr Einkommen überschreitet den sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags.

    Legaler Trick: Sind Sie als Sozialhilfeempfänger vom Rundfunkbeitrag befreit, muss auch Ihr Partner nicht zahlen, sofern Sie zusammenwohnen. Für Wohngemeinschaften gelten andere Maßstäbe: Leben Sie als BAföG-Empfänger in einer WG, ist noch lange nicht der ganze Haushalt vom Rundfunkbeitrag befreit.

    Behinderte, blinde oder gehörlose Menschen, denen das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, können lediglich eine Ermäßigung beantragen. Wird die Ermäßigung gewährt, bezahlen die „Begünstigten“ nur noch ein Drittel des Rundfunkbeitrags. Dabei steht RF für die erfüllten landesrechtlich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

    Weitere Gründe für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag liegen vor für:

    • volljährige Kinder, die im Haushalt der Eltern wohnen und ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
    • Haushalte von ausländischen NATO-Angehörigen, Diplomaten und Konsulatsmitarbeitern bzw. Menschen, die die Vorrechte nach Art. 60 Abs 5b des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vom 3. August 1959 oder nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 genießen,
    • Menschen, deren Wohnung vom Arbeitgeber gestellt wird und für den der Arbeitgeber bereits den Rundfunkbeitrag bezahlt,
    • Auswanderer, die Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden UND sich beim Beitragsservice abmelden,
    • Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften (Asylbewerberunterkunft, Gefängnis, Hospiz, Internat, Kaserne).

    Wenn Sie also die Verweigerung der Beitragszahlung bis zum Ende durchziehen möchten, obwohl keine Befreiungsgrundlage für Sie vorliegt, haben Sie Ihr Ziel spätestens mit Ihrer Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt erreicht. Denn Häftlinge zahlen keinen Rundfunkbeitrag.

    Gute Nachrichten für Hoteliers: Für Gaststätten, Ferienwohnungen, Hostels oder Hotels wird künftig nur noch dann eine reduzierte Rundfunkgebühr pro Zimmern fällig, wenn darin auch wirklich die theoretische Möglichkeit des Rundfunkempfangs besteht. Das heißt konkret: Gibt es auf dem Zimmer weder Radio noch Fernseher noch Internetempfang, muss der Gastgeber gemäß eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts nur noch den Betriebsstättenbeitrag leisten, aber keine zusätzlichen Beiträge mehr für die Zimmer entrichten. Ist der Rundfunkempfang auf den Zimmern möglich, fallen weiterhin sogenannte Beherbergungsbeiträge an. Für jedes Zimmer mit TV oder Internet kassiert der Beitragsservice ein Drittel des regulären Betrags.

    Das funktioniert nicht:

    • Sie besitzen kein Rundfunkempfangsgerät, nicht einmal Internetanschluss.
    • Sie haben den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht bestellt, sie möchten das Programm nicht sehen oder hören.
    • Sie boykottieren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus Gewissensgründen oder religiöser Überzeugung („Rundfunk als Verführung des Teufels“).
    • Barzahlung: Bareinzahlungen sind zwar laut Recherchen von Norbert Häring immer noch möglich – beispielsweise bei der Servicestelle in Köln. Allerdings ist die Barzahlung ebenso wie eine Scheckeinreichung (ebenfalls möglich) nicht mehr vorgesehen. Wer sich darauf beruft, mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel seiner Wahl (Bargeld) zu bezahlen, wird scheitern. Den gerichtlichen Ball, ob der Rundfunkbeitragsservice Bargeld akzeptieren muss oder nicht, hat der EU-Generalanwalt zum Bundesverwaltungsgericht zurückgespielt.
    • Selbstständigkeit: Traurig, aber wahr – wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie den Rundfunkbeitrag doppelt bezahlen. Der Beitragsservice kassiert Sie privat und beruflich ab.

    Wie verhindere ich die GEZ-Beitragserhöhung?

    Kann ignorieren die Lösung sein? Prinzipiell gilt die Zugangsvermutung durch die Post. Konkret bedeutet das: Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach Aufgabe bei der Post als bekannt gegeben. Dass die Post längst nicht mehr jeden Brief zuverlässig, geschweige denn zeitnah zustellt, wird außer Acht gelassen. Für die Zahlungsaufforderung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices gilt die Zugangsvermutung nicht automatisch, sondern ist länderabhängig. Sachsen verweist auf das Bundesrecht, hier gilt die Zugangsvermutung. In Baden-Württemberg wird die Rundfunkanstalt bewusst aus der Zugangsvermutung ausgenommen.

    Ratsam ist es allerdings nicht, auf misslungene Zustellung zu spekulieren und damit vor Gericht zu ziehen. Selbst erfahrene Anwälte, die bereits enthusiastisch gegen die Rundfunkanstalten ins Feld gezogen sind, neigen zur Kapitulation. Die Justiz habe eine vorgefertigte Auffassung zum Rundfunkbeitrag, die Rundfunkanstalten haben enorme Freiräume, hält ein bekannter Anti-Rundfunkgebühren-Rechtsanwalt fest.

    Ist es möglich, die Beitragserhöhung mit der Begründung zu verweigern, dass die Mehrkosten ungefähr dem Betrag entsprechen, den der Beitragsservice durch unnötige Postzustellung (bei Dauerauftrag-Beitragszahlern) und Datenankauf verschleudert? Eine Verwaltungsrechtsanwältin aus München und ein Rechtsanwalt für öffentliches Recht aus Göttingen hören sich die Idee an und lehnen anschließend ab: keine Chance. Außerdem lohnt sich die Fallbearbeitung bei solchen Peanuts nicht. Selbst das Sprachrohr einer kampfbereiten Medienrechtsanwaltskanzlei ist sich sicher: Auf solchen Wegen kann die GEZ-Beitragserhöhung nicht verhindert werden. Selbst wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass ein Gericht dem Kläger in der soundsovielten Instanz rechtgeben sollte, fressen die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten die erstrittenen Ersparnisse um ein Vielfaches auf.

    Welche Rechtsschutzversicherung hilft gegen die GEZ?

    Greift die Rechtsschutzversicherung bei Nichtzahlung der GEZ-Beitragserhöhung? Unterstützt mich die Rechtsschutzversicherung bei einer proaktiven Klage gegen den Rundfunkbeitrag? Jein. Anwälte und Rechtsschutzversicherungen sind zurückhaltend, was einen Kampf gegen die Rundfunkgebühren betrifft. Denn die Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist sehr stark. Eine kostenlose Rechtsberatung bieten die meisten Rechtsschutzversicherungen auch bei einem Rundfunkbeitrags-Fall. Sogar eine außergerichtliche Wahrnehmung kann im Premium-Rechtsschutzpaket enthalten sein, nachdem eine mehrmonatige Wartezeit nach Abschluss der Versicherung abgelaufen ist. Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung ist allerdings, dass ein Rechtsanwalt zuversichtlich ist, einen Prozess gegen die GEZ-Beitragserhöhung beziehungsweise die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu gewinnen. Die Erfolgsaussichten sind leider gering. Rechtsschutz ist eine sinnvolle Versicherung – Sie sollten die Rechtsschutzversicherung aber nicht abschließen, um gegen die GEZ aka den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zu prozessieren. Wesentlich wichtiger ist eine Rechtsschutzversicherung bei Verkehrsunfällen, Nachbarschaftsstreitigkeiten, der Kündigung des Arbeitsplatzes oder erheblichen Reisemängeln.

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