In welchen Fällen der BU-Tarif Leistungen auszahlt
Die Auszahlung von Leistungen aus einem BU-Vertrag hängt wesentlich mit dem Faktor Vorsatz zusammen. Wenn für den Unfall eine vorsätzliche Herbeiführung vorliegt und damit eine Straftat gegeben ist, wird die Leistungspflicht nach gängigen Versicherungsverträgen nicht gelten. Auch eine grobe Fahrlässigkeit kann die Versicherung von der Auszahlung ihrer Leistungen befreien. Diese kann beispielsweise unter diesen Umständen vorliegen: - Bewusstes Überfahren einer roten Ampel - Missachtung einer Vorfahrt - Alkohol oder andere Drogen am Steuer - Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprechanlage Die genannten Kriterien gelten selbstverständlich nur, wenn der Versicherte den Unfall selbst verschuldet und auf einen Leistungsfall bei seiner eigenen Versicherung hofft. Ist er der Opfer eines nicht selbst verschuldeten Unfalls, wird ohnehin Schadenersatz bezüglich des Unfallgegners eingefordert, was Leistungen bis hin zu dauerhaften Ersatzleistungen bei einer Berufsunfähigkeit umfasst. Mit unserem Tarif- und Leistungsvergleich zum besten BU-Schutz Wie mit Versicherungsdelikten umgegangen wird, hängt am Ende vom gewählten Versicherungsschutz ab. Neben Leistungen nach Verkehrsdelikten sind viele weitere Klauseln und Leistungsaspekte zu prüfen, um zu einem starken Versicherungsschutz zu gelangen. Freie Versicherungsmakler der VUMAK GmbH stehen Ihnen als unabhängiger Partner zur Seite und zeigen Ihnen, wie es zum besten Versicherungsschutz in allen wichtigen Sparten kommt. Nutzen Sie den direkten Kontakt zu uns, um einen schnellen Überblick über die deutsche Versicherungslandschaft zu gewinnen. Kommentare sind geschlossen.
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Februar 2019
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