VUMAK GmbH
  • Über uns
  • PKV
    • Zahnzusatz
    • PKV Beamte
    • PKV Ärzte
  • Berufsunfähigkeit
  • Blog
  • Kontakt

Welche Leistungen Ihre Rechtsschutzversicherung auf alle Fälle beinhalten sollte

27/4/2015

 
rechtsschutz leistungen
Rechtsschutz gibt es für alle Lebenslagen: von der Privat- und Arbeitsrechtsschutz über Miet- oder Vermieterrechtsschutz bis hin zum Verkehrsrechtsschutz können Sie die unterschiedlichsten Policen mit den verschiedensten Leistungsumfängen abschließen.

Damit nicht jeder Streit vor Gericht landet, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass folgende Punkte als versicherte Leistungen enthalten sind:

  • Freie Wahl des Anwalts: Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass Sie nicht durch die Bindung an Vertragsanwälte eingeschränkt werden.
  • Vorsorgliche Beratungsgespräche zur Klärung juristischer Fragen wie z.B. kurze Telefonate aber auch ausführliche Anwaltsberatung, wenn dadurch das Gerichtsverfahren abgewendet werden kann.
  • Mediation als Vermittlungsverfahren zwischen Streitparteien mit dem Ziel, Konflikte außergerichtlich zu lösen.
  • Beratung mit Kostenübernahme bei Auslandsstreitigkeiten EU- oder sogar weltweit

Der VUMAK Vergleichsrechner verschafft schnell Transparenz

Welcher Versicherer bietet all diese Leistungsmerkmale? Wo stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis?
Können bereits abgeschlossene Rechtsschutzpakete noch angepasst werden? Fragen über Fragen – und wir haben die Antworten.

Durch unseren objektiven Vergleich ausgewählter Rechtsschutzversicherungen verschaffen wir Ihnen schnell einen Überblick über Preise und Leistungen geeigneter Versicherungsanbieter, so dass Sie unkompliziert die Angebote miteinander vergleichen und klare vorteilhafte Entscheidungen für sich treffen können. Bei bereits bestehenden Verträgen steckt auch häufig großes Einsparpotenzial in dem einfachen Wechsel zu Anbietern mit besseren Konditionen. Interessiert?

Wir beraten Sie gerne! Ausführlich, kompetent und kostenlos. Kontaktieren Sie uns!

VUMAK - Ihre freien Versicherungsmakler in München

Rechtsschutzversicherung & Kostenregulierung

22/4/2015

 
Private Rechtsschutzversicherung – Kostenregulierungen
Rechtsschutzversicherung: Welche Kosten werden übernommen?

Die private Rechtsschutzversicherung stellt einen umfassenden Schutz in Form von Kostenerstattungen dar. Der Versicherer übernimmt aber nur dann die Kosten, wenn vorher eine sogenannte Deckungszusage erfolgt ist. Hierbei handelt es sich zwar auch um keine endgültig garantierte Kostenübernahme aber im Allgemeinen sind das alle Bestreitungen, die erforderlich sind, um einen Anspruch zu verfolgen oder eine Klage abzuwehren.

Kosten, die durch die private Rechtsschutzversicherung im Streitfall übernommen bzw. nicht übernommen werden:
übernahmefähige Kosten
  • Anwaltsgebühren im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung, Zeugengelder, Honorare der Sachverständigen, kostenintensive Gutachten
  • sämtliche anfallende Gerichtskosten; auch die der Gegenseite, wenn der Prozess verloren wird
  • Darlehen für verhängte Strafkautionen
  • Im Ausland: für das Verfahren notwendige Übersetzungen


nicht übernommene Kosten
  • bei nicht erfüllter Wartezeit
  • bis auf anwaltliche Beratung keine Erstattung bei familieninternen Streitigkeiten wie z. B. bei Scheidung, Erbrecht
  • Keine Übernahme von Baurechts- und Spekulationsstreitigkeiten
  • Keine Begleichung von Bußgeldern oder Geldstrafen aus der Rechtsschutzversicherung
  • Keine von Ihnen vorsätzlich und rechtswidrig verursachten Rechtsstreitigkeiten

Wer selbst klagen oder es darauf ankommen lassen möchte, selbst verklagt zu werden, sollte nicht ohne den Rückhalt einer Rechtsschutzversicherung durch das Leben gehen. Ein Vergleich der privaten Rechtsschutzversicherungen zeigt jedoch: nicht alle gewähren den gleichen Schutz.


Vereinbaren Sie Ihren unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin mit einem unserer VUMAK Versicherungsmakler und finden Sie erstklassige Lösungen ganz nach Ihrem Bedarf!

Mit unserem VUMAK Vergleichsrechner die passende Krankenhauszusatzversicherung finden!

20/4/2015

 
Finden Sie mit unserem VUMAK Vergleichsrechner die passende Krankenhauszusatzversicherung
„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ So beginnt eine der wichtigsten Vorschriften zur Kostenregulation im Gesundheitswesen, die in § 12 des fünften Sozialgesetzbuchs zu finden ist. Alle Beteiligten unterliegen einer strengen Einhaltung dieses Wirtschaftlichkeitsgebotes.

Profitieren Sie von einem individuell gestaltbaren Tarif

Nur weil Sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie z. B. nicht auf eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Einbettzimmer verzichten.

Unabhängig von Einkommenshöhe und Beruf können Sie alle Leistungen, die Ihnen wichtig sind, über eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Dies ist sogar ein wesentlicher Vorteil im Gegensatz zur privaten Krankenvollversicherung. Denn durch die individuelle Zusammenstellung einzelner Bausteine erhalten und zahlen Sie auch nur die Leistungen, die die tatsächlich benötigen.

Was Sie hinsichtlich GOÄ und Wartezeit beachten sollten

Die Gebührenordnung für Ärzte regelt die Abrechnung aller medizinischen Leistungen. Chefarzt-Behandlungen kosten allerdings meist mehr als das 3,5-fache der in der GOÄ festgelegten Gebühr. Wenn Sie hier nicht darauf achten, dass Ihr Tarif keine GOÄ-Begrenzung aufweist, müssen Sie am Ende aufwendigere Behandlungen selbst zahlen und haben nichts gespart.

Auch eine Wartefrist eingehalten werden, meist die üblichen drei Monate. Nur in einigen Ausnahmefällen und bei Leistungen für Unfallfolgen entfällt sie; generell bestehen die Versicherungsgesellschaften auf die Einhaltung.

Einen Versicherungsvergleich der besten Krankenhauszusatztarife erhalten Sie bei uns ganz ohne Wartezeit – einfach kurzfristig Termin vereinbaren!

Ihre VUMAK Versicherungsmakler

Rechtsschutzversicherung-Tipps bei Schadensfall

16/4/2015

 
Rechtsschutzversicherung - Schadenfall
Anfänglich kleinere Streitigkeiten mit dem Nachbarn oder am Arbeitsplatz können schnell kompliziert und zu einem handfesten Rechtsstreit werden.

Der Schaden ist da, aber wie ist nun konkret vorzugehen?
 

Tipps zum Verhalten im Schadensfall

1. Erstkontakt: Setzen Sie sich im Streitfall so schnell wie möglich mit Ihrem Versicherer oder Anwalt in Verbindung und schildern Sie den genauen Sachverhalt.

2. Als nächstes muss die Schadensmeldung lückenlos und wahrheitsgemäß dem Versicherer schriftlich zugehen. Dies kann über Sie aber auch Ihren Rechtsbeistand erfolgen.

3. Bevor es zu einem Verfahren kommen kann, ist eine Deckungszusage des Versicherers nötig. Erst dann ist die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung sichergestellt.

4. Achten Sie auf die Einhaltung von Fristen bei z. B. Mahn- und Vollstreckungsbescheiden sowie allen Rechtsmitteln (Einspruch, Widerspruch, Revision usw.)

3. Unerwartete Kosten während des Verfahrens müssen mit dem Versicherer abgeklärt werden, worum sich bei dessen Einschaltung in der Regel aber der Anwalt kümmert.

6. Die grundsätzliche dreimonatige Wartezeit nach Versicherungsabschluss gilt bei unvorhersehbaren Auseinandersetzungen sowie bei einem Versicherungswechsel nicht. Wenn keine Unterbrechung der Versicherungszeit vorliegt, greift der Versicherungsschutz sofort.

Für weitere Tipps, Ihre konkreten Fragen oder auch einen Rechtsschutzversicherung Vergleich bei bereits bestehenden Verträgen steht Ihnen gerne – kostenlos und unverbindlich - unser kompetentes Beratungsteam zur Verfügung. Einfach kurzfristig einen Termin vereinbaren.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

Ihre unabhängigen VUMAK Versicherungsmakler in München.

Darum lohnt sich ein Mietrechtsschutz für Sie

7/4/2015

 
mieter rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz: Warum Sie als Mieter nicht auf eine Mietrechtsschutzversicherung verzichten sollten!

Haben Sie gewusst, dass ein Mietrechtsschutz nicht nur Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sondern auch rechtliche Nachbarschaftskonflikte oder Auseinandersetzungen um Abstellräume, Keller oder Garagen regelt?

Die typischen Vorfälle sind aber nach wie vor der hinterlassene Wohnungszustand beim Auszug und fehlerhafte Mietnebenkostenabrechnungen.
Schon die genaue Prüfung einer Nebenkostenabrechnung ist komplex und aufwendig;
im Falle einer falschen Abrechnung
tatsächlich vor Gericht zu ziehen aber noch einmal um einiges nervenaufreibender, insbesondere wenn Sie sich nicht in der Sicherheit eines Rechtsschutzes wiegen können und der Ausgang ungewiss bleibt.

Schlimmstenfalls können Auseinandersetzungen ohne Mietrechtsschutz zu wirklichen Existenzbedrohungen werden. Dann nämlich, wenn Prozesskosten durch Gutachterkosten unvorhergesehen in die Höhe schnellen, bei Verlieren des Rechtsstreites auch noch die Kosten der gegnerischen Seite getragen werden müssen oder der Wohnungsverlust bei einer angespannten Wohnungsmarktsituation wie in München droht.

Sie sollten auch damit rechnen, dass Wohnungseigentümer meist längst eine Vermieterrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Damit Sie Ihrem Vermieter auf Augenhöhe begegnen können - aber auch aufgrund unserer täglichen Berufspraxis - empfehlen wir  freien VUMAK Versicherungsmakler Ihnen als Mieter den Abschluss eines Mietrechtsschutzes.

[Bildnachweis: Goodluz by Shutterstock.com]

Berufsunfähigkeitstarife – Jetzt im VUMAK Versicherungsvergleich

1/4/2015

 
berufsunfahigkeitsversicherung-vergleich
Die kleine gelbe AU-Bescheinigung dürfte jeder von uns schon einmal seinem Arbeitgeber vorgelegt haben. Eine Grippe oder zumindest eine dicke Erkältung setzt früher oder später auch die Widerstandsfähigsten zumindest für ein paar Tage außer Gefecht. Alles andere wäre „ungesund“. Was aber ist, wenn der Krankheitszustand länger andauert?

AU – Vorlagepflicht und Anspruchsvoraussetzung
Ab einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen ist der Arbeitnehmer gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz dem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Sie regelt die Ansprüche aus der Entgeltfortzahlung und die Gewährung von Krankengeld durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Krankenversicherung sichert Gehaltsausfall nur bedingt ab
In den ersten sechs Wochen erfolgt eine Lohnfortzahlung des vollen Gehalts durch den Arbeitgeber. Im Anschluss daran übernimmt die Krankenkasse für 72 Wochen die Zahlungen. Da es sich hierbei aber nur noch um ca. 70 % des Brutto-Gehalts handelt, ist es ratsam, den Ausfall zusätzlich durch eine rechtzeitig abgeschlossene Krankentagegeldversicherung aufzufangen. 

Für eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung, die vom Arzt auf mindestens sechs Monate Dauer und mindestens 50 Prozent prognostiziert wird,  empfehlen wir eine leistungsstarke sowie günstige Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Risiken und persönlichen Verhältnisse werden zur Beitragsbestimmung herangezogen. Insbesondere die Berufsgruppe, das Eintrittsalter und der persönliche Gesundheitszustand sind hier ausschlaggebend.
Die Versicherungs- sowie Leistungsdauer haben ebenso einen großen Einfluss, denn  im Alter nimmt die Wahrscheinlichkeit einer gravierenden Erkrankung zu.

VUMAK-Beratungstermin
Die Arbeitsunfähigkeit ist ein vorübergehender Zustand. Sollte der Krankheitszustand in einen dauerhaften übergehen, dann liegt eine Berufsunfähigkeit vor!
Da es hier unterschiedliche Versicherungsbedingungen am Markt gibt, ist eine genaue Recherche im Vorfeld wichtig.

In einem professionellen unabhängigen Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherungen finden unsere erfahrenen VUMAK Versicherungsmakler schnell den geeigneten Tarif für Sie. 
Nutzen Sie unseren kompetenten & kostenlosen Beratungsservice! – Es lohnt sich.
    VUMAK GmbH - Wir sind ein erfahrenes Team versicherungsunabhängiger Makler
    Termin vereinbaren
    Telefon: 089/ 88 98 76 73
    ​
    E-Mail: info@vumak.de
    www.vumak.de

    Versicherungsnachrichten

    Alle
    Auslandskrankenversicherung
    Beamtentarife
    Berufseinsteiger
    Berufshaftpflichtversicherung
    Betriebliche Altersversorgung
    Betriebliche Altersvorsorge
    BU Akademiker
    BU Arzttarife
    BU Beamte
    BU & Diabetes
    BU Freiberufler
    BU & Gesundheitsfragen
    BU Klauseln
    BU Laufzeit
    BU Singles
    BU Statistik
    BU Studenten
    BU Tarif
    BU Tipps
    Digitalisierung
    Expatriates
    Gebäudeversicherung
    Haftpflichtversicherung
    Hausratversicherung
    KFZ Versicherung
    Kinderunfallversicherung
    Online Beratung
    Pflegeversicherungen
    PKV Aerzte
    PKV Alternativmedizin
    PKV Beamte
    PKV Expatriates
    PKV Freiberufler
    PKV Gesundheitsfragen
    PKV & GKV Im Vergleich
    PKV Im Vergleich
    PKV & Selbstbeteiligung
    PKV Soldaten
    PKV Tipps
    PKV & Urlaub
    PKV Wechsel
    PKV & Yoga Kurs
    PKV & Yoga-Kurs
    Private Altersvorsorge
    Private Rentenversicherung
    Rechtsschutzversicherung
    Rentenversicherung
    Selbstbeteiligung
    Unfallversicherung
    Versicherung Anwaelte
    Versicherung Haus
    Versicherungscheck
    Versicherungsmakler
    Versicherungsvergleich
    Versicherung Tipps
    Vorsorgeversicherungen
    Wichtige Versicherungen
    Zahnzusatzversicherung

    Archiv

    Februar 2019
    Januar 2019
    Dezember 2018
    November 2018
    Oktober 2018
    September 2018
    August 2018
    Juli 2018
    Juni 2018
    Mai 2018
    April 2018
    März 2018
    Februar 2018
    Januar 2018
    Dezember 2017
    November 2017
    Oktober 2017
    September 2017
    August 2017
    Juli 2017
    Juni 2017
    Mai 2017
    April 2017
    März 2017
    Februar 2017
    Januar 2017
    Dezember 2016
    November 2016
    Oktober 2016
    September 2016
    August 2016
    Juli 2016
    Juni 2016
    Mai 2016
    April 2016
    März 2016
    Februar 2016
    Januar 2016
    Dezember 2015
    November 2015
    Oktober 2015
    September 2015
    August 2015
    Juli 2015
    Juni 2015
    Mai 2015
    April 2015
    März 2015
    Februar 2015
    Januar 2015
    Dezember 2014
    November 2014
    Oktober 2014
    September 2014
    August 2014
    Juli 2014
    Juni 2014
    Mai 2014
    April 2014
    März 2014
    Februar 2014
    Januar 2014

    RSS-Feed

Versicherungsmakler Vumak - Top Bewertungen
Leistungen
Über uns
Blogs


Private Krankenversicherung
PKV für Ärzte

PKV für Beamte
Berufsunfähigkeitsversicherung
BU für Ärzte

Versicherung für Rechtsanwälten
Kontakt
Lindwurmstraße, 89
D-80337 München
U-Bahn - Goetheplatz

Telefon: +49 (0) 
89/ 88 98 76 73
E-Mail: info@vumak.de


Kundenservice
Termin vereinbaren
Online Beratung


Kundenbewertungen
Versicherungsmakler München – Vumak GmbH
Kundenbewertung
4.57 von 5 Sternen
185 Bewertungen

Startseite | Impressum | Datenschutzerklärung I Erstinformation
  • Über uns
  • PKV
    • Zahnzusatz
    • PKV Beamte
    • PKV Ärzte
  • Berufsunfähigkeit
  • Blog
  • Kontakt